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Neuigkeiten

19. März 2024
Referendum zu Geschäftsverwaltungsprogramm

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2024 den Verpflichtungskredit für die jährlich wiederkehrenden Kosten für eine neue Softwarelösung für die Verwaltung in der Höhe von CHF 12'685.00 genehmigt.

Die ab 2024 neue wiederkehrende Ausgabe ergibt sich aufgrund einer neuen Geschäftsverwaltungssoftware für die Verwaltung inklusive Gemeindebehörden. Um den gesetzlichen Anforderungen der Digitalisierung der Aufgabenerfüllung wie auch der digitalen Langzeitarchivierung zu genügen, soll ein neues Geschäftsverwaltungsprogramm angeschafft und eingeführt werden.

Gemäss Art. 13 Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) unterliegen Kreditbeschlüsse für wiederkehrende Kosten von CHF 12'500 bis CHF 37'500 dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können verlangen, dass dieses Geschäft der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt wird (Art. 28 GO).

Die Referendumsfrist dauert bis zum 22. April 2024. Einreichungsstelle ist die Gemeindeverwaltung Bargen. Akten zum Geschäft können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.


21. Februar 2024
Smart Meter Rollout

Die Elektrizitätsversorgung Bargen hat im Oktober mit dem Smart Meter Rollout in Bargen begonnen. Rund 1/4 der neuen Zähler sind bereits im Einsatz.

Die Messdaten können gemäss Anleitung aus dem Zähler gelesen werden.

Seit Januar 2024 besteht auch die Möglichkeit die Messwerte online im Kundenportal anzusehen.

Registrieren Sie sich unter folgendem Link. Für die Registration wird eine alte Rechnung benötigt.

kundenportal.encontrol.ch/bargen


04. Januar 2024
Geringfügige Änderung Zonenplan Baugebiet

Der Gemeinderat von Bargen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06. März 1985 (BauV) die geringfügige Änderung Zonenplan Baugebiet (Erweiterung Bauzone um 36,5 m2 bei der Parzelle 1532) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 08. Januar 2024 bis 07. Februar 2024, öffentlich auf. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Bargen, Käsereigasse 1, 3282 Bargen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.


25. September 2023
Wärmeverbund Bargen – Information zum Projekt

Seit dem Frühjahr 2021 hat die Gemeinde Bargen die Machbarkeit und Umsetzung
eines Wärmeverbundes in Bargen geprüft.
Dazu wurden zwei Umfragen an sämtliche Hauseigentümer versendet. Im Frühling
2023 wurde das Projekt der Bevölkerung an einem Infoanlass genauer vorgestellt.
Bedauerlicherweise kamen nur rund 1/3 Rückmeldungen.


Die zuständige Kommission sowie der Gemeinderat haben das Projekt mit den zu erwartenden
Projektkosten und späteren Ausführungskosten intensiv behandelt und
Abwägungen getroffen.


Dem Gemeinderat waren es letztendlich in Bezug auf die sehr hohen Investitionskosten
zu wenig Zustimmungen, so dass er das Geschäft an der Sitzung vom Juli 2023
abgelehnt hat. Das Projekt wird somit nicht mehr weiterverfolgt.


Der Gemeinderat dankt den involvierten Personen, welche sich intensiv mit der Aufgabe
befasst haben und der Bevölkerung für das Verständnis.


05. September 2023
Elektrizitäts- und Netznutzungstarif 2024

Der Gemeinderat hat den Elektrizitäts- und Netznutzungstarif 2024 der Gemeindebetriebskommission genehmigt.

Der Energiepreis hat sich auf einem hohen Niveau stabilisiert. Die höheren Netzkosten des Vorliegernetz (BKW), die Erhöhung der SDL (Systemdienstleistung Swissgrid) und die zusätzliche neue Abgabe Stromreserve des Bundes konnten nicht beeinflusst werden. Dies führt zu einem Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren.


01. Juni 2023
Resultat Schweiz bewegt

Das Gemeindeduell Schweiz bewegt ging am 31.05.2023 zu Ende. Die Gemeinde Bargen BE hat den hervorragenden 5. Rang erreicht. Total wurden in unserem Dorf 708'579 Bewegungsminuten gesammelt, BRAVO!

Wir danken allen, welche mitgemacht und fleissig Minuten gesammelt haben.

 

Schul- und Kulturkommission Bargen


12. April 2023
Revision der Ortsplanung - öffentliche Auflage von geringfügigen Änderungen

Im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanung muss das Baureglement geringfügig angepasst werden. Die geringfügigen Änderungen des Baureglements umfassen Artikel 8 Grünzone, Artikel 9 Landwirtschaftszone und Artikel 33 Einelbäume.

Der Gemeinderat Bargen hat diese geringfügigen Änderungen an der Sitzung vom 14. März 2023 beschlossen und bringt die vorerwähnten Änderungen gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06. März 1985 (BauV) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. März 2023 bis 24. April 2023, öffentlich auf. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Bargen, Käsereigasse 1, 3282 Bargen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.


17. April 2023
Asiatische Hornisse - Gefahr für die einheimische Insektenwelt

Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse wurde in Europa eingeschleppt und breitet sich nun auch im Kanton Bern aus. Für die Imkerei und den Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt.

Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. In den PDF-Dokumenten finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst). Wir danken allen für die Mithilfe!


08. März 2022
Revision der Ortsplanung

Öffentliche Auflage nach Art. 60 BauG
Der Gemeinderat von Bargen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09. Juni 1985 die Revision der Ortsplanung (bestehend aus Zonenplan Baugebiet, Zonenplan Gewässerraum, Naturgefahren und Schutzzonen und Gemeindebaureglement) zur öffentlichen Auflage.


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Energiegerecht Sanieren - ein neuer Ratgeber

Die überarbeitete und sehr umfangreiche Broschüre „Energiegerecht Sanieren“ von EnergieSchweiz vom Dezember 2020 gibt auf 124 Seiten Auskunft über das Vorgehen bei einer Sanierung und zu verschiedensten Massnahmen.