Teilrevision Bauinventar - öffentliche Einsichtnahme
Das Bauinventar ist von der Denkmalpflege des Kantons Bern überarbeitet worden. Die Entwürfe liegen öffentlich auf und können von Montag, 22. August bis und mit Donnerstag, 20. Oktober 2022, während den ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg eingesehen werden.
Der Inventarentwurf und das dazu gehörende Merkblatt können auch hier herunter geladen werden.
Vorschriften
Baureglement- und verordnung
Unterstützung für die Einreichung eines Baugesuchs
Ab März 2022 Baugesuche nur noch per eBau einreichen
Ab dem 1. März 2022 sind Baugesuche von den Gesuchstellenden nur noch elektronisch über eBau einzureichen.
eBau kann im Internet über www.be.ch/eBau gestartet werden; falls noch nicht vorhanden, muss hierfür ein BE-Login Zugang gelöst werden.
eBau macht auf die wenigen Gesuchsformulare aufmerksam, die noch ausgefüllt und hochgeladen werden müssen.
Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie die
weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist bei der Gemeinde
zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Die bisherigen Baugesuchsformulare des Kanton Bern finden Sie hier:
Zu den Formulare (externe Seite)
Diese können nur noch bis Ende Februar 2022 verwendet werden. Danach dürfen diese nur noch für Projektänderungen oder nachträgliche Ausnahmegesuche zu hängigen Baugesuchen verwendet werden.
Energieetikette - neu seit 1. März 2021
Seit dem 01.03.2021 werden die Energieklassen bei den Haushaltsgeräten anders gekennzeichnet. Für weitere Infos lesen Sie das Pdf-File "Energieetikette 2021".
BESSER WOHNEN - Tipps und Tricks für mehr Komfort
Für alles gibt es heute Anleitungen – für den Fernseher, die elektrische Zahnbürste, das Fahrrad. Dort kann man nachlesen, was die Dinge können und wie sie bedient werden sollen. Klar, nicht alle lesen gerne Bedienungsanleitungen.
Was aber, wenn die Wohnung nicht so funktioniert, wie sie sollte? Dann liefert Ihnen diese Broschüre einfache Tipps und Hinweise, die Sie dabei unterstützen, typische Wohnprobleme zu vermeiden oder zu lösen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Broschüre im PDF.
eBau Einwohnergemeinde Bargen BE
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen).
Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Seit Frühling 2019 ist die Gemeinde Bargen öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
Gebäudestandard
Im Gebäudestandard hat es Hinweise zu den Themen
- Neubauten
- Bestehende Bauten
- Effizienter Elektrizitätseinsatz
- Erneuerbare Energien Wärme
- Gesundheit und Bauökologie
- Mobilität
- Bewirtschaftung
Sie finden die Version 2019 sowie auch den Versionenvergleich (2008 bis 2019).
Bauinventar online

Wollen Sie wissen ob Ihr Haus schützenswert oder erhaltenswert ist?
Dies können Sie unter folgendem Link herausfinden: