Glasfaser-Kommunikationsanlage
Zuständigkeiten
Zuständige Personen: Peter Känel-Zesiger
Telefon N 076 205 20 60, gaa-bargen(at)ewanet.ch
Sekretariat:
Geschäftsstelle Gemeindebetriebe 032 393 12 68, gemeindebetriebe@bargen-be.ch
Geschäftsführer Gemeindebetriebe
Reto Gehrig, Käsereigasse 1,
Telefon N 079 812 23 14, Reto Gehrig
Störungen: Bei Störungen rufen Sie den von Ihnen ausgewählten Provider direkt an:
Quickline: 0800841020
Sunrise: 0800707707
SALT: 0800700700
Swisscom: 0800800800
Geschichte
Nachdem das bestehende Koaxialkabelnetz der Gemeinschaftsantennenanlage in den 2020er Jahren sein Lebensende erreichte, plante die Gemeinde Bargen ein neues, modernes Glasfasernetz als zukunftsfähige Kommunikationsanlage. An der Urnenabstimmung vom 20.12.2020 genehmigten die Stimmbürger*innen ein entsprechendes Projekt welches im Jahr 2021 realisiert wurde. Dabei wurden 99% der Liegenschaften angeschlossen und auch das Aspi wurde an das Glasfasernetz angeschlossen.
Angebot und Zuständigkeiten
Die Gemeinde Bargen ist Betreiberin des Glasfasernetzes und bietet dieses den Anwohner*innen für den Bezug von Telekommunikations-Dienstleistungen an. Für diese Dienstleistungen können frei wählbare Anbieter ausgesucht werden. Aktuell sind dies: Quickline, SALT, Sunrise und Swisscom. Die Gemeinde Bargen bietet selber keine Telekommunikations-Dienstleistungen mehr an.
Die Benutzer*innen schliessen die jeweiligen Verträge direkt mit den ausgewählten Anbietern (Provider) ab. Die daraus entstehenden Abonnementskosten sind direkt dem Anbieter zu entrichten.
Bei Neu- und Umbauten, welche eine Erweiterung dieser Glasfaseranlage bedingen, ist mit dem Baugesuch ein Anschlussgesuch zu stellen. Sämtliche Installationen bis zur Anschluss-Dose (OTO-Dose) werden von der Gemeinde Bargen organisiert und beauftragt. Es dürfen keine privaten Aufträge an Elektroinstallateure zur Ausführung solcher Installationen erteilt werden.
Grundversorgung
Die Grundversorgung der Swisscom wird neu über das Glasfasernetz sichergestellt. Swisscom hat dazu die Gemeinde Bargen mit der Glasfaser-Erschliessung für diese Grundversorgung beauftragt. Somit wird jede Liegenschaft und Mietwohnung mit dem Glasfasernetz erschlossen.
Rechtliche Grundlagen
An der Urnenabstimmung vom 20.12.2020 genehmigten die Stimmbürger*innen das «Reglement Glasfaser Kommunikationsanlage» und die dazugehörenden «Preise Glasfaser Kommunikationsanlage». Diese Reglemente und Preise regeln die Details zum Betrieb und Ausbaut des Glasfasernetzes.
Reglement Glasfaser Kommunikationsanlage
Preise Glasfaser Kommunikationsanlage