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Beglaubigung von Unterschriften

Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar ausgeführt werden. Nach Artikel 62 – 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Einwohnergemeinden keine Unterschriften beglaubigen. In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden.

Müssen Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen, so bitten wir Sie, sich direkt an einen bernischen Notar in der Region zu wenden. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin und nehmen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass mit.

Wenn Sie eine Beglaubigung für das Ausland benötigen, müssen Sie eine Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern einholen. Die Staatskanzlei beglaubigt nur Dokumente, welche für das Ausland bestimmt sind, nicht aber für die Schweiz. Bitte beachten Sie die Liste mit den zuständigen Stellen für Zwischenbeglaubigungen.