Handlungsfähigkeitszeugnis
Handlungsfähigkeitszeugnis:
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes KESG per 1.6.2016 geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB über.
Das Gesuch erfolgt direkt am Schalter, per Post oder per Mail an:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland
Stadtplatz 33, Postfach 29, 3270 Aarberg
Mail: info.kesb-se@be.ch
Telefon: 031 636 30 30
