Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.

Zum Hauptinhalt springen

Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis:

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes KESG per 1.6.2016 geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB über.

Das Gesuch erfolgt direkt am Schalter, per Post oder per Mail an:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland

Stadtplatz 33, Postfach 29, 3270 Aarberg

Mail: info.kesb-se@be.ch

Telefon: 031 636 30 30