Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.

Zum Hauptinhalt springen

Schweizerinnen und Schweizer

Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter vorgenommen oder online gemeldet werden.

Mitzubringen ist:

  • Identitätskarte oder sonstiger amtlicher Ausweis


Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär

Zivilschutzpflichtige melden den Wegzug zudem beim GöS Gemeindeverband öffentliche Sicherheit Regio Seeland

Ausländerinnen und Ausländer

Ein Wegzug innerhalb der Schweiz ist spätestens am Tage des Wegzugs zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.

Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Fremdenkontrolle Bargen abmelden.

Mitzubringen sind:

  • Ausländerausweis
  • Pass