Neuigkeiten
Resultat Schweiz bewegt
Das Gemeindeduell Schweiz bewegt ging am 31.05.2023 zu Ende. Die Gemeinde Bargen BE hat den hervorragenden 5. Rang erreicht. Total wurden in unserem Dorf 708'579 Bewegungsminuten gesammelt, BRAVO!
Wir danken allen, welche mitgemacht und fleissig Minuten gesammelt haben.
Schul- und Kulturkommission Bargen
Strassensanierung Neuenburgstrasse
Der Kanton Bern saniert die Neuenburgstrasse.
Beginn / Ende Vorbereitungsarbeiten
09.06.2023 bis 20.06.2023
Während dieser Zeit ist die Fahrbahn in alle Richtungen unter erschwerten Bedingungen teilweise befahrbar.
ACHTUNG Vollsperrung
Montag, 12.06.2023 ab 06:00 Uhr bis
Freitag, 16.06.2023 / 05:00 Uhr
Wärmeverbund Bargen
Nach der Infoveranstaltung vom 26.04.2023 haben die Eigentümer/innen nun noch Zeit bis zur Gemeindeversammlung die Absichtserklärung abzugeben. Gestützt auf diese Absichtserklärungen wird anlässlich der Gemeindeversammlung vom 01.06.2023 über das Weiterführen des Projekts informiert.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag vom LOLY:
(Sendung 1351 von 06.-12.05.2023, ab 4:30):
http://www.loly.ch/2018/12/21/sendungsarchiv/
Revision der Ortsplanung - öffentliche Auflage von geringfügigen Änderungen
Im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanung muss das Baureglement geringfügig angepasst werden. Die geringfügigen Änderungen des Baureglements umfassen Artikel 8 Grünzone, Artikel 9 Landwirtschaftszone und Artikel 33 Einelbäume.
Der Gemeinderat Bargen hat diese geringfügigen Änderungen an der Sitzung vom 14. März 2023 beschlossen und bringt die vorerwähnten Änderungen gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06. März 1985 (BauV) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. März 2023 bis 24. April 2023, öffentlich auf. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Bargen, Käsereigasse 1, 3282 Bargen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Asiatische Hornisse - Gefahr für die einheimische Insektenwelt
Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse wurde in Europa eingeschleppt und breitet sich nun auch im Kanton Bern aus. Für die Imkerei und den Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt.
Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. In den PDF-Dokumenten finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst). Wir danken allen für die Mithilfe!
Revision der Ortsplanung
Öffentliche Auflage nach Art. 60 BauG
Der Gemeinderat von Bargen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09. Juni 1985 die Revision der Ortsplanung (bestehend aus Zonenplan Baugebiet, Zonenplan Gewässerraum, Naturgefahren und Schutzzonen und Gemeindebaureglement) zur öffentlichen Auflage.
Invasive Neophyten bekämpfen
Hilfsangebote / Meldung privater Unterkünfte
Der Kanton Bern hat eine zentrale Anlaufstelle für Hilfsangebote geschaffen. Wer sich persönlich für die Ukraine-Flüchtlinge engagieren möchte, kann sich mittels Formular beim kantonalen Amt für Integration und Soziales melden. Das Formular kann auf der Internet-Seite des Kantons Bern ausgefüllt werden.
https://www.asyl.sites.be.ch/de/start/integration/koordination-ukraine-hilfe.html
Hilfsangebote können gerne auch auf der Gemeindeverwaltung deponiert werden. Damit die Koordination innerhalb der Gemeinde erfolgen kann, sind wir darauf angewiesen, dass bereits gemeldete Engagements auch der Gemeinde mitgeteilt werden. Bitte informieren Sie doch die Gemeindeverwaltung über die persönlichen Engagements zur Flüchtlingsaufnahme.
Die Steuererklärung können Sie online im Internet unter www.taxme.ch ausfüllen, wo Sie viele nützliche Hilfestellung wie beispielsweise eine Online-Wegleitung erhalten.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, beantragen Sie bitte die Fristverlängerung online innerhalb der Abgabefrist.
Falls Sie über 60 Jahre sind bietet Ihnen die Pro Senectute Unterstützung beim Ausfüllen an. Unten finden Sie mehr Infos zu diesem Angebot.
Für Fragen oder Auskünfte können Sie uns gerne kontaktieren.
Die überarbeitete und sehr umfangreiche Broschüre „Energiegerecht Sanieren“ von EnergieSchweiz vom Dezember 2020 gibt auf 124 Seiten Auskunft über das Vorgehen bei einer Sanierung und zu verschiedensten Massnahmen.